acarius L Plus – Aktuelles
Neuigkeiten zu den Themen Steuern und Recht und aus der acarius-Welt.
Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020
Das BMF gibt die Verlängerung der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 bekannt (Az. IV B 3 - S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
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Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der BRD zugelassen sind
Mit dem BMF-Schreiben wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. September 2020 neu herausgegeben (Az. III C 3 - S-7327 / 19 / 10001 :001).
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Behandlung von verdeckten Preisnachlässen im Zusammenhang mit sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel
Der BFH hat mit Urteil vom 25. April 2018 die Vereinfachungsregelung in Abschn. 10.5. Abs. 4 UStAE anerkannt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen (§ 3 Abs. 12 UStG) anhand des subjektiven Wertes und nicht des gemeinen Wertes festzustellen ist. Das BMF gibt die daraus folgende Änderung des UStAE bekannt (Az. III C 2 - S-7203 / 19 / 10001 :001).
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Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem 30. Juni 2020 und
vor dem 1. Juli 2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist. Das BMF gibt die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 - S-1547 / 19 / 10001 :001).
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Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund gegenüber Wettbürobetreibern rechtmäßig Wettbürosteuern festgesetzt hat. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zum BVerwG zugelassen worden (Az. 14 A 218/19, 14 A 2474/19, 14 A 2275/19).
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